Wenn sich die Streitigkeiten in der Partnerschaft häufen, kommt es schnell zur Ehekrise. Rein statistisch folgt darauf immer häufiger die Trennung und Ehescheidung.

Die Scheidungsrate lag 2021 in Deutschland bei rund 39,9%

Hier können Sie mehr Statistiken zur Zahl der Ehescheidungen lesen

Es stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht, sowohl tatsächlich, aber auch rechtlich.

Einvernehmliche Scheidungen setzen gemeinsames Vertrauen voraus

Wollen beide Ehepartner sich scheiden lassen und man ist sich einig, ist die Scheidung meist unproblematisch. Man kann gemeinsam zu einem Anwalt gehen. Die Folgen der Trennung können dann gemeinsam besprochen und geregelt werden. Dies setzt sowohl gegenseitiges Vertrauen der Partner und die professionelle Begleitung durch einen besonders in Konfliktvermittlung geschulten Rechtsanwalts voraus.

Falls die Scheidung jedoch das Ergebnis von heftigen Auseinandersetzungen ist, kann man davon ausgehen, dass diese nach der Trennung im Laufe der Scheidung weitergehen. Auch dann kann versucht werden, gemeinsam Lösungen zu finden. Gelingt dies nicht, sollten beide Partner jeweils einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.

Hier finden Sie kurze Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Ehescheidung:

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Damit der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden kann, müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, sogenanntes Trennungsjahr.

Bei einer Härtefallscheidung kann man den Scheidungsantrag auch ohne Trennungsjahr einreichen. Die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung sind sehr streng.

Länger als ein Jahr muss man warten, wenn ein Ehepartner die Scheidung nicht möchte und berechtigte Gründe hat, die Scheidung zu verweigern. Auch dies kommt in der Praxis recht selten vor.

„Rosenkriege“ ziehen das Verfahren in die Länge

Das Scheidungsverfahren selbst nimmt in der Regel einige Monate in Anspruch. Muss man neben der reinen Scheidung noch weitere Angelegenheiten vor Gericht klären, dauert das Verfahren erheblich länger.

Wer darf den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen?

    Der Scheidungsantrag muss zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. 

    Soll nur die Ehe geschieden werden, weil vorab alle anderen Fragen bereits geregelt sind, reicht ein Anwalt hierfür aus. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen. Einen eigenen Anwalt braucht er hierfür nicht.

    Sollen neben der Ehescheidung noch andere Angelegenheiten, wie z.B. Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung usw. durch das Familiengericht geregelt werden, müssen sich beide Ehegatten durch einen Anwalt vor dem Familiengericht vertreten lassen.

    Hier erfahren Sie mehr darüber, wie eine Trennung nicht zum Trauma für die gemeinsamen Kinder werden muss.

    Haben Sie weitere Fragen zum Ablauf der Scheidung? Dann sprechen Sie mich gerne an. Als Fachanwältin für Familienrecht mit knapp 20jähriger Berufserfahrung berate ich Sie gerne persönlich.