Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Aspekt bei einer Ehescheidung und regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Er soll sicherstellen, dass beide Partner auch nach der Scheidung finanziell abgesichert sind.

Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich bei jeder Ehescheidung durchgeführt, es sei denn, die Ehepartner haben sich im Vorfeld darauf geeinigt, ihn auszuschließen.

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Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehepartner ermittelt und in einem Ausgleichswert zusammengefasst.

Die Ehezeit beginnt mit dem Tag der Eheschließung und endet mit dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Es werden alle Anwartschaften erfasst, die während dieser Zeit erworben wurden, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen oder privaten Renten beruhen.

Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Regel durch eine interne Teilung. Das bedeutet, dass die Rentenanwartschaften nicht ausbezahlt und anschließend neu verteilt werden, sondern dass jeder Ehepartner einen eigenen Rentenanspruch erhält, der aus der Gesamtsumme der ermittelten Rentenanwartschaften berechnet wird.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der externen Teilung, bei der der Ausgleichswert in eine andere Versorgungseinrichtung übertragen wird. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner eine sehr hohe Rentenanwartschaft hat und der andere Partner überhaupt keine Anwartschaften erworben hat.

In einigen Fällen kann auch eine Härtefallregelung greifen. Diese kann dann Anwendung finden, wenn der Versorgungsausgleich für einen der Ehepartner eine unbillige Härte darstellen würde. In einem solchen Fall kann das Gericht entscheiden, den Ausgleich ganz oder teilweise auszuschließen oder zu modifizieren.

Insgesamt ist der Versorgungsausgleich ein wichtiger Aspekt bei einer Ehescheidung, der sicherstellen soll, dass beide Ehepartner auch nach der Trennung finanziell abgesichert sind. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
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