Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Aspekt bei einer Ehescheidung und regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Er soll sicherstellen, dass beide Partner auch nach der Scheidung finanziell abgesichert sind. Weiterlesen
Autor: Sabine Peter (Seite 1 von 3)
Besonderheiten bei der Ehescheidung von Beamten
Scheidungen können für alle Beteiligten eine schwierige und emotional belastende Zeit sein, auch wenn es sich bei einem oder beiden Ehegatten um einen Beamte handelt. Scheidungen von Beamten haben jedoch einige Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind. Hier sind einige der wichtigsten Besonderheiten bei der Scheidung von Beamten. Weiterlesen
Wenn sich die Streitigkeiten in der Partnerschaft häufen, kommt es schnell zur Ehekrise. Rein statistisch folgt darauf immer häufiger die Trennung und Ehescheidung.
Die Scheidungsrate lag 2021 in Deutschland bei rund 39,9%
Es stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht, sowohl tatsächlich, aber auch rechtlich. Weiterlesen
Grabpflegekosten mindern den Pflichtteilsanspruch nicht
Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, welche durch den Erbfall entstehenden Kosten als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden dürfen und so eventuelle Pflichtteilsansprüche verringern.
Der BGH musste entscheiden, ob Grabpflegekosten vom Nachlass bezahlt werden müssen und so den Pflichtteilsanspruch kürzen. BGH Urt. vom 26.5.2021, IV ZR 174/2021. Weiterlesen
Die 3 wichtigsten Regeln, damit die Kinder mit der Trennung besser klar kommen
Geht eine Ehe oder Beziehung in die Brüche, leiden die Kinder häufig sehr stark darunter. Doch eine Scheidung muss kein Trauma werden, wenn die Eltern diese drei wichtigen Grundregeln beachten: Weiterlesen
Welche Voraussetzungen gelten für den Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt kann vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung verlangt werden. Für die Zeit danach müssen die strengeren Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts geprüft werden.
Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsunterhalt ist zunächst, dass die Eheleute getrennt leben. Außerdem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein und es dürfen keine Gründe vorliegen, nach denen der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt sein könnte. Weiterlesen
Konfliktlösung durch Mediation lohnt sich für Unternehmen immer dann, wenn Menschen, die miteinander ein Problem haben, das Interesse teilen oder darauf angewiesen sind, den Streit gemeinsam und nachhaltig zu lösen.
Typischerweise kommt Mediation zur Konfliktlösung im Unternehmen dann zum Einsatz, wenn z.B. unter GeschäftsführerInnen, Team- und AbteilungsleiterInnen aber auch auf Mitarbeiterebene Auseinandersetzungen oder Schwierigkeiten aufkommen.
Bleiben aufkommende Schwierigkeiten oder Konflikte unbearbeitet, kann dies schnell dazu führen, dass ein eigentlich kleines Problem weitere Kreise zieht und den Geschäftsbetrieb nachhaltig stört.
Die Mediatorin hilft dabei, den Konflikt zu lösen, in dem sie schwierige Gespräche moderiert und entsprechend strukturiert. So werden weitere Missverständnisse, die oft Ursache eines Streites sein können, verhindert.
Zu Beginn der Mediation werden gemeinsame Ziele der Beteiligten festgelegt. Die Mediatorin behält diese während des gesamten Ablaufs im Blick, achtet auf respektvollen Umgang miteinander und gibt jedem Beteiligten ausreichend Raum zur freien Äußerung seiner Belange.
Dadurch wird ein etwaiges Ungleichgewicht in den Verhandlungspositionen vermieden. Die Lösungsfindung steht im Vordergrund.
Gerade in emotional aufgeladenen Situationen oder wenn verschiedene Persönlichkeitsstrukturen über längeren Zeitraum miteinander arbeiten müssen, können sich schleichend Konfliktprozesse entwickeln. Diese sind dann nicht mehr allein auf der Sachebene zu lösen. Hier bietet die Mediation das geeignete Verfahren, um diese Umstände aufzudecken, zu benennen und somit die Zusammenarbeit der Beteiligten neu zu ordnen.
Dieses Vorgehen erweist sich für das Unternehmen deswegen gewinnbringend, weil die Parteien in die Lage versetzt werden, zukünftig unbelastet weiter zusammen zu arbeiten.
Paartherapie durch Mediation – Beziehungsprobleme konstruktiv lösen
Mediation hat sich mittlerweile ich Deutschland als Verfahren in allen Bereichen des Lebens etabliert, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
Gerade im Bereich der Familien- und Paartherapie ist es neben den klassischen psychologischen und psychotherapeutischen Verfahren eine bewährte Methode, um bei Paarkonflikten den betroffenen Eheleuten Lösungen für die ehelichen Differenzen an die Hand zu geben.
Was ist Paartherapie durch Mediation überhaupt?
Anlass für eine Mediation bei Paarkonflikten können neben Krisen in der Partnerschaft und Konfliktsituationen auch allgemeine Lebensprobleme sein. Eine Paartherapie durch Mediation kann helfen, die individuellen Überzeugungen, Erwartungshaltungen und Verhaltensweisen sichtbar zu machen. Damit nehmen Sie positiven Einfluss auf die Beziehungsdynamik. Die Probleme und Konflikte des Paares oder der Familie können aufgelöst bzw. gemildert werden.
Probleme in der Partnerschaft sind in gewissem Rahmen normal.
In jeder Beziehung gibt es mal Schwierigkeiten und es fliegen die Fetzen. Manchmal schaffen es aber Paare nicht mehr, durch gegenseitige Rücksichtnahme oder Verständnis füreinander wieder zu einem harmonischen und respektvollen Miteinander zueinander zu finden. Die Beziehung wird mehr als Belastung, denn als Stütze empfunden.
Gerade wenn die Partner es nicht mehr alleine schaffen, miteinander ins Gespräch zu kommen und die Probleme zu lösen, bietet sich Mediation als Form der Paarberatung oder Paartherapie an.
Wie hilft die Mediation bei Paarkonflikten?
Im ersten Gespräch findet in der Regel die „Auftragsklärung“ statt. Die Ehepartner dürfen ihre Erwartungen und Wünsche an die Mediatorin äußern. Gemeinsam mit der Mediatorin werden erste Ziele formuliert und Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie sich und der Beziehung nach und nach helfen können.
Die Mediation bietet bei der Paartherapie Struktur und bringt so Ordnung in das Gefühls- und Gedankenchaos.
Dies entlastet und stabilisiert. Durch verschiedene Techniken und viel psychologischem Geschick hilft die Mediatorin den Eheleuten, Verständnis füreinander zu entwickeln und gestörte Kommunikationsmuster aufzubrechen.
Dann kann die schrittweise Aufarbeitung der Problematik beginnen. Es werden bei den Paaren neue Sichtweisen entwickelt. Durch den Blick nach vorne gewinnen Sie neue Energien und Kräfte, die zur Lösungsfindung beitragen.
Im nächsten Schritt werden Lösungen erarbeitet, damit in Zukunft kein weiteres Streitpotential entstehen kann. Es geht nicht um die Suche eines „Schuldigen“, sondern um das Fördern gegenseitiger Anerkennung, Achtung und Vertrauen.
Die Basis hierfür ist eine funktionierende Kommunikation zwischen den Beteiligten. Diese wird durch die Mediatorin wieder in Gang gebracht und unterstützt.
Dabei werden alle Gesprächspartner gleichberechtigt behandelt. Die Mediatorin verdeutlicht durch geschickte Fragen und Perspektivenwechsel die unterschiedlichen Standpunkte. Sie gibt Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt damit die Beteiligten, nachhaltige, individuelle Lösungen zu finden und als Paar die Konflikte zukünftig selbst erfolgreich lösen können.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema „Mediation“.
Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt!
Wie Sie Ansprüche gegen die Unfallversicherung erfolgreich durchsetzen.
Eine private Unfallversicherung bietet neben der gesetzlichen Unfallversicherung zusätzlichen Schutz, weil sie auch dann greift, wenn die gesetzliche nicht zahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in der Regel nur für Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Ehrenamtlich bei Unfällen während Arbeitszeit bzw. auf dem Weg dorthin und von dort nach Hause. Selbstständige fallen überhaupt nicht in die gesetzliche Unfallversicherung und sollten aus diesem Grund privat Vorsorge treffen. Das Angebot der privaten Unfallversicherung ist zahlreich. Häufig wird der Abschluss zusätzlich zu anderen Finanzprodukten angeboten.
Allein der Abschluss einer privaten Unfallversicherung garantiert im Ernstfall leider nicht immer, dass diese dann auch zahlt. Die Versicherungen verweigern gerade bei weniger gravierenden Unfallfolgen häufig die Leistung, meistens mit der Begründung, dass keine Invalidität vorhanden oder die Gesundheitsschädigung keine unfallbedingte sei, sondern durch Vorerkrankungen hervorgerufen oder begünstigt wurde.
Wann muss die Unfallversicherung leisten?
Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liegt ein Unfall dann vor, wenn die versicherte Person plötzlich und unvorhersehbar durch ein von außen kommendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, die ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Egal, ob der Unfall fremd- oder eigenverschuldet passiert ist. Wichtig ist es daher, von Beginn an darauf zu achten, wann die Versicherung zahlt und welche Klauseln im Einzelfall vereinbart worden sind.
Welche Fristen sind zu beachten?
Um in den Genuss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung zu kommen, sind verschiedene Fristen einzuhalten. Dies ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. In der Regel sind folgende Fristen wichtig:
1. Wann muss die Invalidität eingetreten sein ?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
2. Wann muss die Invalidität schriftlich festgestellt worden sein?
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und der Unfallversicherung mitgeteilt worden sein.
Verantwortlich für die Einhaltung der Fristen ist der Versicherungsnehmer und nicht der behandelnde Arzt. Es ist nicht erforderlich, dass durch den Arzt bereits der Grad der Invalidität festgestellt wurde. Es reicht aus, dass der Arzt bescheinigt, dass aufgrund des Unfalls eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung bereits gegeben oder zu erwarten ist.
Was tun, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt?
Wenn die Unfallversicherung nicht zahlen will, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig durch einen Anwalt beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. Bereits bei der Mitteilung des Versicherungsfalls, spätestens aber bei Beantragung von Leistungen aus der Unfallversicherung werden die Weichen für eine erfolgreiche, zügige und problemlose Abwicklung des Versicherungsfalls gestellt.
Mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht können mögliche Fallstricke umgangen werden, auch ist die Einhaltung der oben genannten Fristen für einen juristischen Laien oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Die Versicherungen prüfen die Einhaltung von Formalien sehr genau, da Unstimmigkeiten oder Nachlässigkeiten bei der Beantragung der Versicherungsleistung eine Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben können, obwohl tatsächlich eine unfallbedingte Invalidität vorliegt. Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Streitigkeiten mit dem Versicherer die Prozess- und Anwaltskosten und hilft die Interessen des Opfers zu stärken.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten und durch professionelle Hilfe unterstützen, damit im Fall der Fälle keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zu kommen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Sabine Peter [mk_contact_form style=“modern“ skin=“dark“ email=“#“] mit Absenden des Kontaktformulars erklären sich, dass Sie die Datenschutzbestimmungen gelesen haben und damit einverstanden sind.
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Streitfall Immobilie: Mit Mediation Lösungen finden und Streit vermeiden.
Versöhnen statt Prozessieren
Streitfall Immobilie? – Mediation, die andere Möglichkeit der Konfliktlösung
Haus und Grund sind Symbol für Beständigkeit und langlebige Kapitalanlage. Wechseln sie bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung den Eigentümer und müssen auseinandergesetzt oder geteilt werden, treten zahlreiche Fragen auf. Zentrales Thema des Gesprächs ist meist der Wert des Objekts, der schnell zum Streitwert einer langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung werden kann.
Tritt dieses Schock-Szenario ein, haben die Betroffenen verschiedene Möglichkeiten. Sie können den Gang vor Gericht wählen, doch dies bedeutet Prozesslaufzeiten von Monaten oder gar Jahren und hohe Anwalts- und Gerichtskosten – bei ungewissem Verfahrensausgang.
Oder sie entscheiden sich für die Mediation und versuchen, die mit der Vermögensauseinandersetzung verbundenen Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen und so Nerven, Zeit und Geld zu sparen.
Die Parteien kommen mit oder ohne Ihre Anwälte zu einem Gespräch zusammen. Dies wird von einem speziell ausgebildeten Mediator geleitet. In etwa 80 % aller Fälle gelingt eine Einigung in sehr kurzer Zeit.
Der Mediator tritt dabei als vermittelnder Dritter auf, um bei den Beteiligten die Kommunikation und Lösungssuche in Gang zu bringen. Am Ende steht eine Lösung, mit der alle leben können und die deshalb eher Bestand hat.
Rechtsanwältin Sabine Peter informiert Sie gerne über die Möglichkeiten und Chancen eines Mediationsverfahrens bei Streitigkeiten um die Vermögensauseinandersetzung mit einer Immobilie.