Die Scheidung und das liebe Geld! Was passiert mit den Finanzen?
Nach der Trennung oder im Fall der Scheidung tauchen bei den Ehepartnern viele Fragen auf. Wichtig ist vor allem, was mit dem gemeinsamen Geld passiert und wer für wen zu zahlen hat. Die wichtigsten Punkte und Fragen rund um die Finanzen nach der Trennung oder im Fall der Scheidung finden sie hier zusammengefasst. Eine Rechtsberatung durch eine Anwältin oder einen Anwalt kann dieses Merkblatt nicht ersetzen.
Was passiert mit gemeinsamen Schulden/Konten?
– Jeder haftet für die Kredite, die er selbst unterschrieben hat.
– Gemeinsames Konto: Beide können jederzeit ohne Zustimmung des anderen Geld abheben. Daher bei der Bank die bisherige Alleinverfügungsberechtigung in eine gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung ändern.
– Kontovollmacht des anderen für das eigene Konto: unbedingt bei der Bank widerrufen.
– Sparbücher oder Vermögenskonten der minderjährigen Kinder: bei der Bank die Vollmacht in eine gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung ändern.
– Gemeinsame Kredite: haben Sie keine eigenes Einkommen, muss der Kredit weiterhin von Ihrem Ehepartner getragen werden. Die monatliche Darlehensrate kann er dann vor Berechnung Ihres Unterhaltsanspruches von seinem Einkommen abziehen. Um zu verhindern, dass Sie von der Bank aus dem Kredit in Anspruch genommen werden, sollten Sie versuchen, auf dem Verhandlungsweg aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden bzw. mit dem Ehepartner eine Vereinbarung zu treffen, dass er Sie intern von eventuellen Ansprüchen der Bank freistellt.
Steuerliche Auswirkungen der Trennung bzw. Scheidung?
Die bisherigen Steuerklassen behalten Sie nur solange bis das Jahr, in dem Sie sich getrennt haben vorbei ist. Bei dauernd getrennt Lebenden fallen die Steuerklassen III, IV und V weg. Es kommen nur noch I bzw. II bei Alleinerziehenden und VI in Betracht.
Die Möglichkeit der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer fällt ab dem Kalenderjahr weg, das auf die Trennung folgt.
Verdient nur einer der Eheleute und hat auch nur er die Steuern gezahlt, so steht ihm allein eine etwaige Steuererstattung zu. Anderweitige Vereinbarungen zwischen den Partnern sind möglich.
Erzielen Sie beide Einkommen, steht Ihnen zumindest der Erstattungsbetrag zu, den Sie bekommen hätten, wenn Sie sich getrennt veranlagt hätten.
‼ Es ist zu empfehlen, sich schriftlich über eine Verteilung der erwarteten Steuererstattung zu einigen, bevor Sie die gemeinsame Steuererklärung unterschreiben. ‼
Muss mein Ehepartner während der Trennungszeit für meinen Unterhalt aufkommen?
Verdienen Sie weniger als Ihr Ehepartner oder haben Sie gar kein eigenes Einkommen, so steht Ihnen nach der Trennung ein Unterhaltsanspruch zu.
Je länger Sie getrennt leben, desto stärker wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich auf die veränderte Lage einstellen und Ihre eigene Erwerbstätigkeit vorbereiten oder aufnehmen. Spätestens nach Ablauf des ersten Trennungsjahres müssen Sie sich intensiv um einen Arbeitsplatz oder eine Umschulungsmaßnahme kümmern, wenn Sie dazu in der Lage sind und Ihnen das zumutbar ist.
Lassen Sie sich so früh wie möglich von einer Anwältin, Fachanwältin für Familienrecht beraten. Fragen Sie gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten. Ihre auf Familienrecht spezialisierte Anwältin sagt Ihnen auch, ob Sie Ansprüche auf Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe haben und wer die Kosten für die Scheidung oder das Unterhaltsverfahren zu tragen hat.