Checkliste Scheidung
– die wichtigsten Schritte nach einer Trennung –
1. Die Scheidung und deren Folgesachen
Scheidung meint die Aufhebung der einst geschlossenen Ehe. Diese kann nur vor einem Gericht durchgeführt werden. Folgende Fragen werden im Regelfall mitentschieden:
– Welcher Ehegatte zahlt dem anderen wie viel Unterhalt?
– Wer zahlt wie viel Unterhalt für die Kinder?
– Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
– Wer bleibt in der Ehewohnung oder was soll mit dieser geschehen?
– Wie viel und was bekommt jeder vom Vermögen?
– Kann das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder praktiziert werden oder wer erhält sonst das alleinige Sorgerecht?
– Wie wird beim alleinigen o. gemeinsamen Sorgerecht der Umgang des anderen mit den Kindern vereinbart?
– Wie wird die Altersrente gesichert?
2. Wann kann ich mich scheiden lassen?
Die Scheidung verlangt das Scheitern der Ehe. Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird: Zerrüttungsprinzip.
Außerdem müssen die Eheleute vor der Scheidung getrennt gelebt haben. Die Trennungsdauer beträgt ein Jahr, wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind oder die Zerrüttung der Ehe festgestellt wurde.
Leben die Ehepartner mindestens drei Jahre getrennt, ist das Einverständnis des anderen bzw. die Zerrüttung nicht mehr notwendig.
Ausnahmsweise kann die Ehe sofort geschieden werden, wenn deren Fortsetzung für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
3. Getrenntleben
– Grundsatz der totalen Trennung
– Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, dann aber getrennt geführte Haushalte
– Versöhnungsversuche sind unschädlich und wirken sich nicht auf die Dauer der Trennungszeit aus
– ` Wichtig: Trennungszeitpunkt festlegen, z.B. durch Trennungsschreiben der Anwältin an den Partner `
4. Wichtige Beweise für die Scheidung sichern!
– Nachweis der Heirat durch Heiratsurkunde
– Nachweis der Personenidentität durch Stammbuch, Geburtsurkunde
– Nachweis der Trennungsdauer
– Umfassende Kenntnis der Vermögensverhältnisse des anderen Ehepartners
– Verzeichnis über die Gegenstände des anderen und des Hausrates
– Dokumentation vorwerfbarer Verhaltensweisen.
5. Was bereits im Trennungsjahr gerichtlich geklärt werden kann:
Unterhalt
– Trennungsunterhalt verlangen
– Trennungsunterhalt berechnen und vereinbaren
– Kindesunterhalt vereinbaren.
Sorgerecht und Umgangsrecht
– Sorge- bzw. Umgangsrecht vereinbaren
– Mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.
Ehewohnung und Hausrat
– Was wird aus der Ehewohnung?
– Hausrat aufteilen.
Lassen Sie sich so früh wie möglich von einer Anwältin für Familienrecht beraten. Fragen Sie gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten. Ihre Anwältin sagt Ihnen auch, ob Sie Ansprüche auf Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe haben und wer die Kosten für die Scheidung zu tragen hat.