Schlagwort: Scheidung

Wann benötige ich einen Scheidungsanwalt?

Sie spielen mit dem Gedanken sich zu trennen oder haben die Trennung bereits vollzogen? Oder Ihr Ehepartner hat sich getrennt und Sie stehen vor einem Berg von Fragen?
Die Entscheidung, einen Scheidungsanwalt zu beauftragen, ist ein bedeutender Schritt, der aber helfen kann, größere Probleme zu vermeiden. Es gibt bestimmte Situationen, in denen der fachliche Rat eines Fachanwalts für Familienrecht aber unerlässlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Sie oder Ihr/e Partner/in über nennenswertes Vermögen verfügen, Einkommen erzielen oder komplexe finanzielle und familiäre Verhältnisse haben.

Ein Fachanwalt für Familienrecht zeichnet sich durch spezialisiertes Wissen und langjährige Erfahrung in familienrechtlichen Angelegenheiten aus. Diese Spezialisierung ist besonders wichtig, da das Familienrecht eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften umfasst, die sich auf die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsfragen und vieles mehr beziehen. Die genauen Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung ist für die erfolgreiche Bearbeitung unerlässlich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vertretungsbefugnis eines Anwalts. Ein Anwalt darf in Deutschland aus Gründen der Interessenkonflikte immer nur einen Ehegatten vertreten. Dies stellt sicher, dass die Interessen jedes Mandanten ohne Befangenheit oder Einflussnahme des anderen Ehepartners vertreten werden. Es gewährleistet auch, dass der Anwalt sich voll und ganz auf die bestmöglichen Ergebnisse für seinen Mandanten konzentrieren kann.

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie eine Scheidung in Betracht ziehen, sollten Sie nicht zögern, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie umfassend beraten und sicherstellen, dass Ihre Rechte und Interessen in diesem schwierigen Lebensabschnitt gewahrt bleiben.

Zusammenfassung: Es ist ratsam, einen Scheidungsanwalt zu engagieren, wenn:
– Sie über erhebliches Vermögen oder Einkommen verfügen.
– Sie komplexe finanzielle Angelegenheiten haben.
– Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Unklaren sind.
– Sie eine faire und gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens anstreben.
– Sie das Wohl Ihrer Kinder sicherstellen möchten.

Denken Sie daran, dass eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht Ihnen helfen kann, viele der häufigsten Fallstricke zu vermeiden, die während des Scheidungsprozesses auftreten können.

Trennungsunterhalt

Welche Voraussetzungen gelten für den Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt kann vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung verlangt werden. Für die Zeit danach müssen die strengeren Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts geprüft werden.

Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsunterhalt ist zunächst, dass die Eheleute getrennt leben. Außerdem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein und es dürfen keine Gründe vorliegen, nach denen der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt sein könnte. Weiterlesen

Düsseldorfer Tabelle 2013:

Unterhaltspflichtige dürfen sich ab 1.1.2013 über höhere Selbstbehalte freuen. Die Änderung/Erhöhung des Selbstbehaltes kann sich auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt auswirken und die tatsächliche Zahlungsverpflichtung mindern. Bereits vorhandene Unterhaltstitel sollten unbedingt auf Abänderbarkeit überprüft werden.

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