Monat: März 2026

Sorgerecht & Umgangsrecht: Rechte, Pflichten und gesetzliche Regelungen

Für die Sorge ums Kind gibt es klare gesetzliche Regelungen. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Sorgerecht, Umgangsrecht und den Pflichten der Eltern – praxisnah erklärt von einer Fachanwältin für Familienrecht.

1. Grundlegendes Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Entscheidungen über Gesundheit, Bildung, Wohnort des Kindes) und die Vermögenssorge (Verwaltung des Kindesvermögens). Bei verheirateten Eltern haben beide automatisch gemeinsames Sorgerecht.
Nähere Infos zur rechtlichen Begleitung finden Sie auf unserer Seite Scheidung Mannheim.

2. Rechte und Pflichten der Eltern

Eltern sind verpflichtet, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Dazu gehören Entscheidungen über Bildung, Gesundheit und Aufenthaltsort. Das Sorgerecht verpflichtet beide Eltern zur Zusammenarbeit.
Im Streitfall kann das Familiengericht Entscheidungen treffen, um das Kindeswohl zu schützen. Unterstützende Beratung erhalten Sie bei Scheidungsanwalt Mannheim.

3. Besonderheiten bei unverheirateten Eltern

Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter. Möchte der Vater das gemeinsame Sorgerecht, muss er dies beim Familiengericht beantragen.
Das Verfahren erfolgt unter Berücksichtigung des Kindeswohls und kann in manchen Fällen Mediation erfordern. Weitere Informationen finden Sie unter Alleinerziehend – Sorgerecht.

4. Umgangsrecht

Das Umgangsrecht garantiert dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, regelmäßigen Kontakt. Es umfasst Besuche, Ferienzeiten und Mitspracherechte. Konflikte werden nach dem Grundsatz des Kindeswohls gelöst. Bei Bedarf beraten wir Sie praxisnah, z. B. auf Wechselmodell beantragen.



Alles Wichtige zur Scheidung

Scheidung: Das gilt für Kosten, Kinder, Ehewohnung, Steuer

Als Fachanwältin für Familienrecht erkläre ich Ihnen, worauf Sie bei einer Scheidung achten müssen – verständlich, praxisnah und mit allen wichtigen Informationen, damit Sie gut vorbereitet sind.

1. Die erste Scheidung – Das Wichtigste in Kürze

Die erste Scheidung wirft viele Fragen auf. Zunächst sollten Sie klären, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist oder ob es Konflikte gibt. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel schneller und kostengünstiger.
Wichtige Themen sind: Finanzen, Wohnsituation, Kinder und Unterhalt. Eine klare Vorbereitung erleichtert das Verfahren erheblich.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Scheidung Mannheim oder beim Scheidungsanwalt Mannheim.

2. Anwalt, Kosten und Verfahrensdauer

Ein erfahrener Anwalt ist bei jeder Scheidung hilfreich, um Ihre Interessen zu vertreten und Fehler zu vermeiden. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen, der Vermögenssituation und der Dauer des Verfahrens. Gericht und Anwalt berechnen Gebühren nach dem Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (GKG/RVG).
Die Verfahrensdauer hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt oder Streitpunkte geklärt werden müssen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Scheidung einreichen – Fachanwältin Familienrecht.

3. Vermögen, Konten und Ehewohnung

Bei der Scheidung müssen gemeinsame Vermögenswerte, Konten, Immobilien und Wertgegenstände berücksichtigt werden. Der Zugewinnausgleich regelt, wie das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Für Unternehmer gibt es Besonderheiten, die Sie auf Zugewinnausgleich Unternehmer & Ehevertrag nachlesen können.
Auch die Frage, wer in der Ehewohnung bleibt oder wie diese genutzt wird, sollte frühzeitig geklärt werden. In manchen Fällen kann eine vorläufige Wohnregelung sinnvoll sein.

4. Kinder und Sorgerecht

Das Wohl der Kinder steht bei einer Scheidung an erster Stelle. Fragen zum Sorgerecht und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht sollten sorgfältig geklärt werden. In vielen Fällen kann ein Wechselmodell die faire Betreuung sicherstellen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Wechselmodell beantragen und für besondere Fälle Alleinerziehend – Sorgerecht. Die frühzeitige Klärung reduziert Konflikte und sichert den Kindern Kontinuität.

5. Unterhalt und Versorgungsausgleich

Unterhaltsfragen sind oft ein zentraler Streitpunkt. Es gibt Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich, der die Rentenanwartschaften während der Ehe ausgleicht. Die Höhe des Unterhalts hängt von Einkommen, Lebensstandard und Betreuungszeiten ab. Eine genaue Berechnung und rechtliche Beratung sind daher sinnvoll. Tipps und weiterführende Informationen finden Sie unter Wie bekomme ich Unterhalt.

6. Steuerliche Folgen der Trennung

Eine Scheidung wirkt sich auch auf Ihre Steuern aus. Unter anderem betrifft dies den Splittingtarif, mögliche Unterhaltszahlungen und die Aufteilung von Vermögen. Fehler bei der Steuer können teuer werden, daher lohnt sich eine individuelle Beratung. Weitere Hinweise finden Sie unter Die Scheidung ist rechtskräftig – was nun?.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Scheidung oder möchten eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns: Jetzt Termin vereinbaren

Vermögensschutz Scheidung: Warum Unternehmer früh vorsorgen müssen

Zugewinnausgleich: Keine Beschwer gegen eidesstattliche Versicherung – warum Unternehmer frühzeitig vorsorgen müssen

Wer unternehmerische Verantwortung trägt, sollte güterrechtliche Risiken nicht erst im Scheidungsverfahren entdecken.

Mit Beschluss vom 4. Februar 2026 (Az. XII ZB 551/24) hat der Bundesgerichtshof erneut klargestellt:
Gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Zugewinnausgleich ist eine Beschwerde regelmäßig unzulässig, wenn der Beschwerdewert von 600 € nicht erreicht wird.

Für Unternehmer, Selbständige und vermögende Privatpersonen ist diese Entscheidung von erheblicher praktischer Bedeutung.

Kann man sich gegen die Verpflichtung zur eidesstattlichen Versicherung im Zugewinnausgleich wehren?

In der Regel nein. Der Wert der Beschwer bemisst sich nicht nach der wirtschaftlichen Tragweite der offenzulegenden Vermögenswerte, sondern ausschließlich nach dem Zeit- und Kostenaufwand für die Auskunft oder eidesstattliche Versicherung.

Selbst wenn erhebliche Vermögenswerte betroffen sind, bleibt das Rechtsmittel unzulässig, wenn der Aufwand unter 600 € liegt.

Wie berechnet sich der Beschwerdewert bei einer Auskunft im Zugewinnausgleich?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Beschwerdewert:

  • nicht nach der Höhe des möglichen Zugewinnausgleichs,
  • nicht nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Information,
  • sondern nach dem objektiven Zeit- und Kostenaufwand der Auskunftserteilung.

Maßgeblich sind dabei regelmäßig die Zeugenentschädigungssätze. Selbst bei einem angenommenen Arbeitsaufwand von 40 Stunden lag der Beschwerdewert im entschiedenen Fall lediglich bei 160 €.

Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse oder ein zwingender Anwaltsbedarf erhöhen den Wert nur in Ausnahmefällen.

Warum ist das für Unternehmer besonders relevant?

Im Zugewinnausgleich entsteht der strategische Druck häufig über den Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB.

Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen betrifft dies häufig:

  • Unternehmensbeteiligungen
  • Holding- und Gesellschaftsstrukturen
  • Familieninterne Darlehen
  • Rückübertragungsrechte
  • Investitions- und Wertersatzansprüche
  • Immobilien- und Beteiligungsvermögen

Die Entscheidung zeigt deutlich: Das Verfahrensrecht bietet keinen wirksamen Schutz gegen weitreichende Auskunftspflichten.

Wer erst im Trennungsstadium reagiert, befindet sich regelmäßig in einer defensiven Position.

Kann man den Auskunftsanspruch im Zugewinnausgleich ausschließen?

Ja – grundsätzlich ist der Auskunftsanspruch dispositiv.

Er kann im Rahmen eines Ehevertrages modifiziert oder – in rechtlich zulässigem Umfang – begrenzt werden. Voraussetzung ist eine frühzeitige, strategische Gestaltung, die einer späteren Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält.

Typische Gestaltungsinstrumente für Unternehmer:

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Herausnahme unternehmerischen Vermögens
  • Stichtags- und Bewertungsregelungen
  • Begrenzung von Auskunfts- und Belegansprüchen
  • Gütertrennung mit Liquiditätsschutzmechanismen
  • Vorweggenommene Bewertungsvereinbarungen

Vermögensschutz bei Scheidung: Warum die Gestaltung vor der Krise erfolgen muss

Die aktuelle BGH-Entscheidung bestätigt erneut:

Prozessuale Rechtsmittel sind kein geeignetes Instrument zur Sicherung von Vermögen und Liquidität.

Strategischer Vermögensschutz beginnt deutlich früher:

  • Analyse der Vermögens- und Beteiligungsstruktur
  • Simulation von Liquiditätsfolgen im Trennungsfall
  • Identifikation güterrechtlicher Risiken
  • Rechtssichere ehevertragliche Gestaltung

Wer Vermögen sichern und unternehmerische Handlungsfähigkeit erhalten will, muss vor der Krise gestalten – nicht danach reagieren.

Fazit: Auskunft im Zugewinnausgleich ist kein Nebenkriegsschauplatz

Die Entscheidung vom 4. Februar 2026 macht deutlich:
Die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Zugewinnausgleich ist regelmäßig nicht effektiv angreifbar.

Für Unternehmer, Selbständige und vermögende Privatpersonen bedeutet das:

Der wirksamste Schutz liegt in einer vorausschauenden, strategischen ehevertraglichen Gestaltung.

Wenn Sie komplexe Vermögensstrukturen absichern oder Liquiditätsrisiken im Trennungsfall minimieren möchten, ist eine frühzeitige strategische Beratung entscheidend.

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