Schlagwort: Scheidung

Trennungsunterhalt

Welche Voraussetzungen gelten für den Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt kann vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung verlangt werden. Für die Zeit danach müssen die strengeren Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts geprüft werden.

Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsunterhalt ist zunächst, dass die Eheleute getrennt leben. Außerdem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein und es dürfen keine Gründe vorliegen, nach denen der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt sein könnte. Weiterlesen

Düsseldorfer Tabelle 2013:

Unterhaltspflichtige dürfen sich ab 1.1.2013 über höhere Selbstbehalte freuen. Die Änderung/Erhöhung des Selbstbehaltes kann sich auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt auswirken und die tatsächliche Zahlungsverpflichtung mindern. Bereits vorhandene Unterhaltstitel sollten unbedingt auf Abänderbarkeit überprüft werden.

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